Startwohnungen Richtlinien

Freiwillig mehr erreichen - Start-/Generationenwohnen in Kronstorf:



In der Marktgemeinde Kronstorf wurde ein Modell für Start-/Generationenwohnen eingeführt. Dieses Modell ist auf die Mietwohnungen der gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaften, bei denen die Marktgemeinde Kronstorf das Vorschlagsrecht hat, anzuwenden.

Die Marktgemeinde Kronstorf übernimmt für die Dauer von drei Jahren anstelle des Mieters bzw. der Mieterin gemäß einer zu erstellenden Vereinbarung den Baukostenzuschuss. Für den Fall, dass die Mieterin bzw. der Mieter länger in der Wohnung bleiben möchte, hat er den Baukostenzuschuss zinsenlos an die Marktgemeinde zurückzuzahlen.

Sollten erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung gegeben sein und Schäden anfallen, ist der Baukostenzuschuss unverzüglich zurückzuzahlen und gilt das Modell für den betroffenen Mieter bzw. die betroffene Mieterin als beendet.
In besonderen Fällen kann für die Rückzahlung eine Zahlungserleichterung in Form von Ratenzahlungen gewährt werden.
 
Die Vergabe der freien Wohnungen erfolgt durch den Wohnungsausschuss.
Es sind dazu fünf Wohnungen in einem Ausmaß von etwa 60 m² vorgesehen.

Folgende Kriterien sind bei der Vergabe anzuwenden:
•    Lebensalter für die Bewerbung bis 27 Jahre
•    mindestens ein fünf-jähriger Hauptwohnsitz in Kronstorf
•    Hausstandgründung in Kronstorf
•    Hauptwohnsitz der Eltern(-teil) in Kronstorf
•    ein geregeltes Einkommen muss gegeben sein
•    es gelten im Übrigen die allgemeinen Vergaberichtlinien der Wohnungsgenossenschaften.

Bei der Auswahl der Mieterinnen und Mieter wird insbesondere die soziale Situation sowie zusätzlich freiwilliges Engagement berücksichtigt.

Die Mieterin bzw. der Mieter erklärt sich bereit, freiwilliges soziales Engagement im Ausmaß von mind. 5 Stunden pro Jahr zu leisten. Dies kann in den Kronstorfer Vereinen und Körperschaften öffentlichen Rechts, bei der Unterstützung der Jugend, Familien, älteren Generation wie auch bei freiwilligen sozialen Diensten erfolgen. Die Möglichkeiten wie z.B. die Teilnahme an der Flurreinigung, können gemeinsam mit dem Wohnungsausschuss bei der Wohnungsvergabe festgelegt werden. Die freiwillige Tätigkeit soll durch die Gemeindeverwaltung überprüft / bestätigt werden.

Von obigen Kriterien kann der mit der Wohnungsvergabe beauftragte Ausschuss in begründeten Fällen eine Abweichung nachsehen.

Dieses Modell kann bei Bedarf für die ältere Generation ab 65 Jahren sowie für alleinerziehende Personen und für Personen in schwierigen sozialen Lagen für Übergangswohnungen ausgeweitet werden, wobei obige Kriterien für diese Personengruppe nur eingeschränkt anzuwenden sind.