Mobilitätsunterstützung für Studierende

Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Kronstorf haben, erhalten eine Unterstützung beim Semesterticket.


Förderungsbedingungen:

•    Antragsberechtigt sind Studentinnen und Studenten die ihren Hauptwohnsitz in Kronstorf haben, in Österreich studieren und zur Antragstellung den Nachweis über den aufrechten Bezug der Familienbeihilfe vorlegen können.

•    Die mit dem Antrag das Semesterticket, einen gültigen Studentenausweis, einen Nachweis über einen aufrechten Bezug der Familienbeihilfe und die Inskriptionsbestätigung für das jeweilige Semester vorlegen können. Die Vorlage von Kopien ist gestattet.

•    Es wird für jedes Studiensemester jener Betrag ausbezahlt, den sie am Studienort als Rabatt für das Semesterticket des jeweiligen öffentlichen Personennahverkehrs vom Betreiber erhalten würden, wenn der Hauptwohnsitz in der Universitätsstadt wäre – maximal jedoch 75,00 € pro Semester. Die Förderhöhe darf die Kosten des Semestertickets nicht übersteigen.

•    Als Studentinnen und Studenten werden ordentlich Studierende einer in § 3 Abs. 1 StudFG, BGBl NR. 305/1992 idF BGBl I Nr. 40/2014 genannten Studienrichtung verstanden.

•    Nicht gefördert werden Fahrkarten zwischen dem Wohnort und dem Studienort sowie die Kosten für Netzkarten an einen Studienort außerhalb Österreichs.

•    Studierende, die ihren Hauptwohnsitz in Kronstorf haben, sollen eine Mobilitätsunterstützung beim Kauf eines Klima Tickets (neu ab 26.10.2021) erhalten. Die Förderung beträgt maximal € 75,00 pro Semester. Gefördert wird diese Jahreskarte auch zwischen dem Wohnort und dem Studienort.

•    Die Anträge sind bis spätestens 31.10. jeden Jahres für das Wintersemester und bis spätestens 31.3 jeden Jahres für das Sommersemester einzubringen.

•    Auf die Gewährung der Förderung erfolgt nach Maßgabe der budgetären Mittel und es besteht darauf kein Rechtsanspruch. Eine Doppelförderung wird ausgeschlossen. Ungerechtfertigt bezogene Förderungen sind zurückzuzahlen.

•    Die Förderung wird durch Beschluss des Gemeindevorstandes vergeben.


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