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Das Hundehaltegesetz 2002 sieht vor, dass Wachhunde grundsätzlich nur dort als solche gelten, wo sie einen landwirtschaftlichen, gewerblichen oder industriellen Betrieb zu sichern haben. Mit anderen Worten: bei Privathäusern gibt es grundsätzlich keinen Wachhund mehr. Sogar für Hunde, die mitten im dunklen Wald ein einsam gelegenes Privathaus zu schützen haben, ist die höhere Abgabe fällig.